Die private Haftpflichtversicherung auf Reisen

Eine private Haftpflichtversicherung hilft auch auf Reisen


Eine private Haftpflichtversicherung hilft, kleine Pannen im Urlaub entspannt zu meistern, sie schützt Familien auch im Ausland.

Die private Haftpflichtversicherung auf Reisen


Kaum ein Volk verreist so gerne wie die Deutschen. Nahezu 48 Millionen Bundesbürger haben im vergangenen Jahr laut der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen die Koffer gepackt und sind verreist. Dabei sind besonders kurze Reisen beliebt, circa 70 Prozent der Ziele liegen im Ausland, wobei der Mittelmeerraum bevorzugt wird. Um Sommer, Sonne und Sonnenschein jedoch rundum genießen zu können, sollte bei der Reiseplanung die Vorsorge nicht vergessen werden. Leicht kann ohne eine private Haftpflichtversicherung eine kleine Panne oder Unachtsamkeit das Urlaubsvergnügen trüben, wobei die Beispiele zahllos sind: In England führt der ungewohnte Linksverkehr plötzlich zum Blechschaden, die Kinder dezimieren das Geschirr im Ferienhaus oder in einem teuren Geschäft zerbricht aus Versehen eine kostbare Vase. "Urlauber sollten haftpflichtversichert sein", weiß auch Torsten Rudnik vom Bund der Versicherten.

 

Eine private Haftpflichtversicherung ist im Urlaub Minimum

Wer bisher noch keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, sollte die Urlaubsplanung dafür nutzen. "Sie ist absoluter Basisschutz", bestätigt Rudnik. Laut Gesetz haftet jeder Deutsche für Schäden, die er anderen schuldhaft zufügt, unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen. Im schlimmsten Fall kann so bereits ein kleiner Ausrutscher zum finanziellen Ruin führen. Auch aus diesem Grund liegt die von Experten empfohlene Mindestdeckungssumme für eine private Hausratversicherung bei drei Millionen Euro.

Wer allerdings bereits eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, benötigt keine spezielle Reisehaftpflichtpolice mehr. Der allgemeine Haftpflichtschutz gilt gewöhnlich weltweit. Lediglich bei längeren Reisen sollte der Versicherungsnehmer im Kleingedruckten nachlesen, für wie lange der Schutz der Haftpflicht im Ausland gilt. "Für Reisen in Europa bieten die meisten Versicherer inzwischen zeitlich unbegrenzt Deckung", erläutert Experte Rudnik. Außerhalb der europäischen Grenzen gelten hingegen Befristungen auf sechs oder zwölf Monate sowie fünf Jahre. Wer für eine längere Zeit verreist, kann über die Reisehaftpflicht Lücken füllen. In den Versicherungspaketen, die von Reisegesellschaften gerne angeboten werden, ist oft standardmäßig eine Reisehaftpflicht zusätzlich zu einer Auslandskranken- oder Reiserücktrittsversicherung enthalten. Dabei gilt: Wer auf diese Weise über zwei unterschiedliche private Haftpflichtversicherungen verfügt, muss sich im Versicherungsfall entscheiden. Die Geltendmachung eines Schadens bei beiden Gesellschaften ist unzulässig. "Im Zweifel sollte der Versicherungsnehmer beide Versicherer kontaktieren und darauf hinweisen, dass eine zweite Police existiert", empfiehlt Rudnik. Welche Versicherung schließlich die Deckung übernimmt, regeln die Gesellschaften untereinander.

 

Mit dem Auto unterwegs: Deckungssummen überprüfen

Etwa 33 Prozent der Deutschen verreisen mit dem eigenen Auto oder Wohnmobil. Kfz-Haftpflichtversicherungen gelten dabei generell europaweit sowie in den Mittelmeeranrainerstaaten. Ob der Versicherungsschutz eventuell eingeschränkt ist, sollte man lediglich bei Kaskoversicherungen nachprüfen. Ausschlüsse vom Versicherungsschutz sind häufig für süd- und osteuropäische Staaten festgelegt.

Wenn Sie allerdings per Flugzeug ins Urlaubsland fliegen und erst vor Ort einen Mietwagen in Anspruch nehmen, sollten Sie eine sogenannte Mallorca-Police abschließen. Bei der Anmietung eines Fahrzeugs im Ausland greifen automatisch die dort gebräuchlichen Deckungssummen, die jedoch insbesondere in Süd- und Osteuropa niedriger sind als in Deutschland. Während deutsche Versicherungen Mindestdeckungssummen von 2,5 Millionen Euro pro Person leisten müssen, liegt beispielsweise die Mindestdeckungssumme in Spanien bei nur 338.000 Euro pro Person. Sobald ein Unfallgegner höhere Ansprüche erhebt, sind Urlauber verpflichtet den Schaden selbstständig zu begleichen. Eine Mallorca-Police erhöht ausländische Deckungssummen in der Haftpflicht auf das deutsche Niveau. "Sie ist häufig in den bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungen enthalten", informiert Torsten Rudnik. Sollte dies nicht der Fall sein, können Urlauber sie vor Reiseantritt beispielsweise bei Mietwagenfirmen und Automobilclubs für durchschnittlich 20 Euro abschließen.

 

 

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