Private Haftpflichtversicherung für Freizeit

Eine private Haftpflichtversicherung für jede Sportart


Die Zeit der aktiven Betätigung an der frischen Luft ist in vollem Gange und die Liste der möglichen Sportarten ist schier unendlich: Joggen, Radfahren, Wandern und Nordic Walking, Bergsteigen, Segeln, Schwimmen, Reiten und Drachenfliegen… Aktive Sportlerinnen und Sportler sollten jedoch einen genauen Blick in ihre private Haftpflichtversicherung werfen, nicht jede Police deckt alle Sportarten ab.

Private Haftpflichtversicherung für Freizeit


Viele Menschen lieben auch im fortgeschrittenen Alter noch das Abenteuer und den Nervenkitzel und verbringen ihre Freizeit am liebsten aktiv. Nicht wenige begeistern sich dabei für schnelle und riskante Sportarten. Damit der rasante Spaß allerdings nicht mit einer finanziellen Katastrophe endet, ist eine gute private Haftpflicht unerlässlich. Es geschieht leicht, dass beim Segeln ein Schwimmer übersehen oder beim Radfahren ein Spaziergänger gerammt wird und solch eine kleine, nicht beabsichtigte Unachtsamkeit kann leider auch leicht erschreckend teuer werden. Millionenschwere Schadenersatzforderungen können drohen, sobald Menschen verletzt werden. Wer seinen Sport sorglos und abgesichert genießen möchte, prüft daher nicht nur seine Sportausrüstung und körperliche Verfassung, sondern auch seine private Haftpflichtversicherung regelmäßig.

Eine klassische private Haftpflichtversicherung reicht nicht für alle Sportarten
Sofern nicht bereits eine Mitversicherung über den Partner besteht, ist eine eigene private Haftpflichtversicherung praktisch unverzichtbar, insbesondere für aktive Sportlerinnen und Sportler, die häufig ein erhebliches Unfallrisiko eingehen. Im Allgemeinen gilt eine private Haftpflicht zwar auch für die sportliche Betätigung in der Freizeit, doch müssen Schadenersatzansprüche, die durch ein Engagement als Trainer oder Gruppenleiter innerhalb eines Vereins entstehen, gesondert abgesichert werden (Vereinshaftpflicht).

Ferner sind je nach Versicherungsgesellschaft bestimmte Sportarten vom Grundschutz ausgeschlossen. So greift eine private Haftpflichtversicherung gewöhnlich nicht bei der Teilnahme an Pferde-, Rad- und Kraftfahrzeug-Rennen oder dem vergleichbaren Wettkampftraining. Auch wer Boxlegende Max Schmeling nacheifern möchte und in seiner Freizeit in den Boxring steigt, ist mit einer Standardpolice nur unzureichend abgesichert.

All jenen, die es den Vögeln gleichtun und die Lüfte erobern wollen, schreibt das Luftverkehrsgesetz, ähnlich wie Autofahrern, eine obligatorische Halterhaftpflichtversicherung vor. Ohne diese Police dürfen Motorsport- und Segelflieger, Ballonfahrer, Drachen, Hängegleiter und selbst Modellflugzeuge nicht abheben.

Segler und Motorbootfahrer benötigen ebenfalls eine spezielle Haftpflichtversicherung. Die gelegentliche Nutzung fremder motorbetriebener Wasserfahrzeuge wird jedoch gewöhnlich bereits mit dem Standardtarif abgedeckt.
Hin und wieder auf einem fremden Pferd zu reiten, ist ebenfalls problemlos möglich, eine reguläre private Haftpflichtversicherung sichert dies ab. Pferdehalter hingegen benötigen eine entsprechende Tierhalterhaftpflicht.

Jäger sind ebenfalls durch eine klassische private Haftpflichtversicherung nicht bei ihrem Hobby abgesichert.

Für Mannschaftssportler gilt, dass Spieler in der Regel nicht haften, wenn sie beim Spiel jemanden verletzen. Eine private Haftpflichtversicherung kommt dementsprechend für diese Schäden nicht auf.

 

Tipps für Sparfüchse

Vergleicht man die private Haftpflichtversicherung systematisch, offenbaren sich beträchtliche Preisunterschiede. Die gezielte Suche nach einem maßgeschneiderten Angebot bei gleichzeitigem Verzicht auf überflüssige Extras, kann leicht zu einer Ersparnis von über 50 Euro jährlich führen. Ein Selbstbehalt verringert den Beitrag um bis zu 25 Prozent und lohnt sich besonders für leistungsstarke Komforttarife.

Bei der Deckungssumme sollten Versicherte allerdings auf Abstriche verzichten. Eine höhere Deckungssumme hat kaum Auswirkungen auf die Jahresprämie, doch im Schadensfall kann sie die Existenz retten. Eine private Haftpflichtversicherung sollte Personenschäden mindestens bis drei Millionen Euro pro Person decken. Zahlreiche Anbieter ermöglichen mittlerweile aber auch deutlich höhere Absicherungen bis zu 10 Millionen Euro. Wenn die bisherige private Haftpflichtversicherung weniger bietet, sollte der Versicherungsschutz aufgestockt oder der Anbieter gewechselt werden.

 

 

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