Private Haftpflichtversicherung: Diensthaftpflicht

Eine spezielle private Haftpflichtversicherung ist für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes vonnöten - die Diensthaftpflichtversicherung


Eine besondere private Haftpflichtversicherung ist für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes erforderlich. Für Schäden, die bei der Ausübung ihres Amtes entstehen, haften Beamte persönlich. Eine sogenannte Diensthaftpflicht schützt Staatsdiener vor unbezahlbaren Schadensersatzforderungen.

Private Haftpflichtversicherung: Diensthaftpflicht


Eine Anstellung im öffentlichen Dienst, beispielsweise als Lehrer, Polizist oder Amtsleiter, ist riskanter als zumeist vermutet. Es ist gesetzlich festgelegt (§839 BGB), dass Staatsdiener für Schäden, die sie bei der Ausübung ihres Amtes anderen versehentlich zufügen, persönlich die Verantwortung übernehmen müssen. "Für Schäden aufgrund einer sogenannten Dienstpflichtverletzung haften nicht nur Beamte, sondern auch Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst", erklärt Stefan Eichhorn von der HUK Coburg. So müssen sich beispielsweise Lehrkräfte für Unfälle von Schülern und Verwaltungsangestellte für falsch getroffene Entscheidungen verantworten. Dabei können nicht nur die Geschädigten selbst, wie verletzte Schüler oder ihre Eltern, sondern auch Dienstherren Schadensersatzansprüche geltend machen, bzw. Regressansprüche anmelden, wenn eine Stelle oder ein Amt durch die Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters mit Entschädigungsansprüchen konfrontiert wird. Beispiele sind, dass Unterhaltsansprüche falsch berechnet oder Baugenehmigungen zu Unrecht verweigert wurden.

 

Zusätze sollten mitversichert werden

Eine Diensthaftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden bis zur vertraglichen Deckungsgrenze und kann Betroffene somit im Schadensfall vor dem Ruin bewahren. Lehrer, Polizisten, Soldaten, Verwaltungs- und Justizbeamte bzw. Angestellte dieser Behörden können eine Diensthaftpflicht abschließen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ärzte, Hebammen und Rettungssanitäter.

Das Abhandenkommen von Dienstschlüsseln kann gegen einen geringen Aufpreis mitversichert werden, die Versicherung ersetzt mögliche Schäden dann bis zur vertraglich festgelegten Obergrenze, zum Beispiel bis 15.000 oder 20.000 Euro. Ebenfalls mitversichert werden, können gegen Zuschlag Haftpflichtansprüche aus dem Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum wie Dienstkleidung und Ausrüstungsgegenständen. Empfehlenswert ist dieser Zusatz beispielsweise für Angehörige der Bundeswehr, der Polizei und des Zolls.

 

Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung

"Die meisten Schäden, die im Bereich der öffentlichen Verwaltung verursacht werden, sind reine Vermögensschäden, die sich nicht aus Personen- und Sachschäden herleiten", erläutert Christian Arns von der Debeka. Eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung ist für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes deshalb je nach Position ebenfalls ratsam. Gerade Entscheidungsträger wie Richter oder Amtsleiter sollten auf diese Zusatzpolice nicht verzichten. Die Deckungssumme sollte der Position und des Aufgabengebiets entsprechend vereinbart werden.

 

Kurz und knapp:

Eine Diensthaftpflichtversicherung ist für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes ebenso wichtig, wie eine reguläre private Haftpflichtversicherung. Sie erstattet berechtigte Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

 

 

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