Fachbegriffe zur privaten Haftpflichtversicherung


Bauherrenhaftpflichtversicherung


Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist die zentrale Absicherung von Bauvorhaben für Bauherren. Sie ist eine zeitlich begrenzte Versicherung, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden deckt, die durch die Umstände des Bauvorhabens Dritten zugefügt werden. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte auch abgeschlossen werden, wenn die beteiligten Firmen über eigene Versicherungen verfügen, da ein Bauherr für geschädigte Dritte stets der erste Ansprechpartner ist.

Begriffe zur privaten Haftpflichtversicherung

 


Haftpflichtversicherung


Wer anderen versehentlich einen Schaden zufügt, muss, sofern er über keine private Haftpflichtversicherung verfügt, mit seinem gesamten Vermögen haften. Eine private Haftpflichtversicherung trägt bis zu einer festgelegten Versicherungssumme bei Schadenersatzforderungen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden die Kosten und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Eine allgemeine private Haftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung.


Kfz-Haftpflichtversicherung


Anders als eine private Haftpflichtversicherung ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht für jeden Fahrzeughalter, wer keine Kfz-Haftpflicht abschließt, macht sich strafbar. Sie dient der Absicherung des Versicherten gegen Schadensersatzansprüche Dritter, beispielsweise von Verkehrsopfern. Die Beiträge zur Kfz-Haftpflicht orientieren sich an objektiven und subjektiven Gefahrenmerkmalen. Die subjektiven Merkmale richten sich nach der Person des Versicherungsnehmers, beispielsweise Wohnort, Beruf, schadensfreie Zeit sowie die Dauer des Führerscheinbesitzes. Objektive Merkmale richten sich nach dem Fahrzeug des Versicherungsnehmers: Zweck, Art und Motorstärke können sich auf die Beitragshöhe auswirken.


Mallorca Police Urlaubszusatzversicherung


Eine Mallorca-Police ist eine Zusatzhaftpflichtversicherung, welche Schäden absichert, die durch die Nutzung von Mietfahrzeugen im Ausland entstehen können. Gewöhnlich ist ein solcher Zusatz, der Mietfahrzeuge auch im Urlaub haftversichert, zwar bereits in der regulären Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten, doch gelten dann meist nur die landesüblichen Deckungssummen, die weit unter dem deutschen Niveau liegen und Schäden oft nur teilweise abdecken.


Verkehrsopferhilfe


Alle deutschen Kraftfahrtversicherer sind Mitglied im Verein "Verkehrsopferhilfe". Dieser Verein bezahlt Unfallopfer aus, bei denen ein Verursacher nicht auszumachen ist. Aus einem angelegten Entschädigungsfonds werden Personenschäden von bis zu 2,5 Millionen Euro beglichen und bei mehr als zwei verletzten oder getöteten Personen springt der Fonds mit bis zu einer Schadenssumme von 7,5 Millionen Euro ein, bei Sachschäden bis 500.000 Euro. Für Vermögensschäden zahlt die Verkehrsopferhilfe nichts. Voraussetzung für eine Leistung des Fonds ist, dass der Schadensverursacher Unfallflucht begangen hat, keine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatte oder diese sich weigert zu zahlen, da der Unfallverursacher widerrechtlich oder vorsätzlich gehandelt hat.

 

 

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